Radsatz

Jedes Eisenbahnfahrzeug rollt auf mehreren Radsätzen, die die Führung des Fahrzeuges auf der Schiene gewährleisten. Ein Radsatz besteht aus Rädern, der Radsatzwelle und dem Radsatzlager.

Die Radsatzwelle hat die Aufgabe, die Wagenlast aufzunehmen und über die Räder auf die Schienen zu übertragen.

Bei den Rädern wird zwischen den Vollrädern (auch Monoblockräder genannt) und den Rädern mit Radreifen unterschieden. Vollräder bieten verschiedene Vorteile, wie z. B. der höheren Verschleißfestigkeit oder der Betriebssicherheit. Ein Nachteil besteht in den höheren Kosten gegenüber den bereiften Rädern. Bei diesen wird im sogenannten "Kaltverfahren" mit einer Druckkraft von 4-6 kN je Millimeter auf die Radfelge ein Radreifen gepresst. Ein entscheidener Nachteil besteht darin, dass bereifte Räder verdrehen und dadurch eine Entgleisung hervorrufen können, wie beim Eschede-Unglück 1998. Im grenzüberschreitenden Verkehr dürfen ab 1999 nur noch Güterwagen mit Vollrädern verwendet werden.

Die Radsatzlager unterscheidet man in Gleitsatzlager und Rollenlager, wobei die Gleitsatzlager kaum noch Verwendung finden, da sie heutigen Anforderungen nicht mehr genügen.